AGB

Posted Samstag, Juni 28, 2008 at 09:56 von Chris under Home

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ECONOMENT LTD. für die Dienstleistungen des Geschäftszweiges/Labels „SEO-Coaching“

Letzte Aktualisierung: 06.06.2006, 09:50 Uhr

Diese AGB beziehen sich auf eine Beauftragung der Economent Ltd., vertreten durch den Director Horst Christian Wagner zu Dienstleistungen des Geschäftszweiges/Labels „SEO-Coaching“ im Bereich „Online Marketing / Suchmaschinen-Optimierung von Websites“ (SEO / Search Engine Optimization).

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Economent Ltd., nachfolgend auch Auftragnehmer genannt und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 1 Einleitung

  • Zu einer seriösen Suchmaschinenoptimierung gehören Fakten und gewisse Rahmenbedingen, die hier und während der laufenden Betreuung bewusst gemacht werden sollen.
  • Tipp: Meiden Sie SEO’s (Search Engine Optimizer), die Ihnen Positionen garantieren, Top-Plätze und kurzfristige Verbesserungen versprechen oder Ihnen - für Sie -  wesentliche Passagen aus dem nachfolgenden Text dieser AGB verschweigen.
  • Neue Domains können bei Google™ für eine gewisse Zeit in einem so genannten „Sandkasten“ (Sandbox-Filter) landen. In dieser Zeit können u. a. externe Verlinkungsmaßnahmen und tiefer gehende Indizierungen der Website (unterhalb der eigentlichen Domain) von Google einfach ignoriert werden und sind somit optimierungstechnisch gesehen schwer einzuschätzen (geschätzte Sandbox-Dauer ca. 3 bis 12 Monate). Wir empfehlen deshalb für neue Domains eine langfristige Coaching-Vereinbarung für min. 12 Monate (3 - 4 Monate intensives Coaching, weitere 8 - 9 Monate mit verringertem Aufwand für laufendes Coaching und die Pflege zur Suchmaschinen-Optimierung der Website), um die Domain behutsam und natürlich aufzubauen sowie dezent und gezielt zu verlinken.

§ 2 Definitionen

On-Page/ Off-Page Optimierung

  1. Unter On-Page Optimierung versteht man eine Basisoptimierung, welche direkt auf den Webseiten des Auftraggebers bzw. seines Kunden stattfindet. Sie dient primär als Basisoptimierung, weil sie den Suchrobotern überhaupt erst ermöglicht, die komplette Site mit allen relevanten Daten zu erfassen und in den Suchmaschinenindex aufzunehmen, so dass diese durch die Suchmaschinen bewertet und entsprechend gelistet werden können.
     
  2. Primäre Ziele hierbei sind u. a. die Ausarbeitung einer Siteanalyse, der Aufbau einer korrekten internen Verlinkung (Navigation), die Implementierung und Optimierung suchmaschinenrelevanter Maßnahmen, die Optimierung auf gewisse Keywords und Keyword-Kombinationen, unter Berücksichtigung einer angemessenen Keyworddichte sowie das Coaching zum inhaltlichen Aufbau der Webseiten. Je nach Wunsch des Auftraggebers und einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung können eine Komplettbetreuung oder auch nur einzelne Coaching-Module, bestehend aus den weiter unten aufgeführten Aufgaben oder Teilen davon sowie Workshops beauftragt und durchgeführt werden.
     
  3. Unter Umständen kann eine On-Page Optimierung zunächst nur bei einfachen Keywords (mit wenigen Wettbewerbern) eine spürbare Verbesserung in den Suchmaschinen bewirken.
     
  4. Dies zieht aber üblicherweise User (Traffic) auf die Site und erhöht die Möglichkeit, zusätzliche Backlinks zu bekommen.
     
  5. Da die gewichtigen und modernen Suchmaschinen „linkorientiert“ arbeiten, kann eine Verbesserung von Suchmaschinenpositionen - bei den meisten Sites - nur durch eine zusätzliche Off-Page Optimierung erreicht werden.
     
  6. Für die Off-Page Optimierung werden Möglichkeiten analysiert und in Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt, um u. a. externe Links (Backlinks) zu platzieren, welche auf die zu optimierende Website verweisen.

Langfristige Coaching-Vereinbarung

  1. Eine langfristige Coaching-Vereinbarung kann aus ON-Page Optimierung und/oder einer Off-Page Optimierung sowie sonstigen zu vereinbarenden Maßnahmen (z.B. Unterstützung zum Bekanntmachen bei Suchmaschinen, Werbemaßnahmen, Pressemitteilungen, Katalogeinträgen etc.) bestehen.
     
  2. Wird eine Coaching-Vereinbarung nicht verlängert, so kann dies zur Folge haben, dass erarbeitete Ranking-Werte wie DomainRank, PageRank, Domain-/Linkpopularity und sonstige Ranking-Indikatoren - beim nächsten Suchmaschinenupdate - zurückgehen, entfallen bzw. verloren gehen. Auch Suchmaschinenpositionen, die durch eine externe Verlinkung erarbeitet wurden, können sich dann wieder verschlechtern.

§ 3 Aufgabenbereiche

  1. Der Auftragnehmer übernimmt folgende Aufgaben, mit dem Fokus, den Auftraggeber dabei zu unterstützen, die Website(s) des Auftraggebers oder von Kunden des Auftraggebers dahingehend zu optimieren, dass diese eine bessere Auffindbarkeit sowie ein gutes Ranking bei Suchmaschinen (mit dem Schwerpunkt auf Google™) erzielen:
    • Analyse auf Verbesserungsmöglichkeiten (in Bezug auf suchmaschinen-freundlichen Aufbau) der bestehenden Website
    • Unterstützung
      1. beim Erarbeiten der Schlüsselwörter, -begriffe und –kombinationen (Keyword-Analyse)
      2. bei der Mitbewerberanalyse
      3. bei der Festlegung von Prioritäten der Keywords
      4. bei der Ausarbeitung der Seitenstruktur und der grundlegenden Struktur der auf Textinhalt aufbauenden Seiten (in Bezug auf suchmaschinenfreundlichen Aufbau)
      5. bei der Optimierung der Tags, der Keyword-Dichte, der Textformatierungen, der Verzeichnis- und Dateinamen sowie der Links
      6. beim Aufbau einer Link-Strategie (externe und interne Verlinkungen), um einen möglichst hohen und stabilen Page Rank für die Website zu erreichen
      7. beim Bekanntmachen bei Suchmaschinen, Webkatalogen, Fachportalen, etc. Die Auswahl der Suchmaschinen kann sich nach den Marktgegebenheiten ändern. Der Auftraggeber hat keinerlei Anspruch auf Aufnahme in den Suchmaschinen und/oder Webkatalogen. Die Aufnahme von Webseite(n) liegt einzig und allein im Ermessen der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine(n) und Webkataloge(n).
      8. bei der Planung von Kriterien in Bezug auf die Aktualität der Website
      9. bei der Suche nach Faktoren zur Verbesserung der Link-Popularity
    • Kontinuierliches SEO-Coaching
      1. Fortführende Analysen der Site
      2. Website-Monitoring
      3. Laufendes Aktuellhalten der Optimierungen
      4. Inhalte (Texte und Produkte) „SEO-freundlich“ erstellen/überarbeiten
      5. Fortsetzen der Link-Kampagne
      6. Weitere Backlink-Möglichkeiten finden
      7. Online Marketing intensivieren
      8. Online-PR (Online Public Relations)

§ 4 Grundlagen zur Zusammenarbeit

  1. Während der Laufzeit einer Beauftragung werden die Optimierungen und Suchmaschinen-Einträge der Website vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber überprüft und sofern notwendig nachgebessert.
     
  2. Die Optimierung wird für die, mit dem Auftraggeber vereinbarten Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen (Keywords) vorgenommen.
     
  3. Von den Suchmaschinenbetreibern als "Tricks und Spamming" betrachtete Techniken werden vom Auftragnehmer abgelehnt und auch bei ausdrücklicher Kundenforderungen nicht eingesetzt.
     
  4. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Inhalte und Begriffe verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Der Auftragnehmer führt keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der, auf der Website des Kunden betriebenen Seiten und Inhalte durch.
     
  5. Der Auftragnehmer behält sich vor, folgende Begriffe und Inhalte abzulehnen oder nicht als Meta-Tags oder Keywords zu verwenden:
    1. die bestehende Rechte oder Rechte Dritter verletzen
    2. die offensichtlich rechtswidrig sind
    3. die gesetzlich verbotene, radikale, rassistische, pornografische oder sonstige nicht zulässige Inhalten haben
    4. die zu illegalen Aktionen, Rassismus, Diffamierung oder Diskriminierung aufrufen
    5. die Copyright-, Patent-, Markenzeichen- und/oder Handels Rechte verletzen
    6. die Privatsphären verletzen, speziell von Personen des öffentlichen Interesses
       
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Durchführung der Optimierung erforderlichen Informationen erteilen, nötige technologische Anpassungen veranlassen und Zugänge zur Website zur Verfügung stellen.
     
  7. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit. Leistet der Auftragnehmer dennoch, stellt er den Aufwand entsprechend in Rechnung.  

§ 5 Monetäres

  1. Die Honorare für die, durch den Auftragnehmer übernommenen Leistungen werden in der jeweils mit dem Auftraggeber geschlossenen schriftlichen Vereinbarung geregelt.
     
  2. Zusätzlich benötigte Leistungen werden vorab mit dem Auftraggeber abgesprochen und gesondert vergütet.
     
  3. Reisekosten und Übernachtungen werden wie folgt berechnet:

Reisekosten:

    1. Reisekosten der An- und Abreise mit dem Wagen werden dem Auftraggeber wie ein entsprechendes ICE-Ticket (1. Klasse) in Rechnung gestellt.
    2. Reisekosten der An- und Abreise mit Bahn oder Flugzeug (jeweils 1. Klasse) sowie sonstige, anfallende Reisekosten (z.B. Kosten für Taxi, Leihfahrzeug, etc.) werden dem Auftraggeber 1:1 durchlaufend, also ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.
    3. Zeiten für An- und Abreise gelten als Arbeitszeit. Höhe je nach Bedarf sowie Entfernung des Ziels, jeweils in Absprache.

Übernachtungen:

  1. Anfallende Übernachtungen werden mit nachfolgendem Pauschalbetrag abgerechnet.
    Darin enthalten sind alle Hotelkosten und Tagesspesen.
  2. Pauschale pro Übernachtung: 190,– Euro

§ 6 Weisungsfreiheit

  1. Der Auftragnehmer sowie seine Mitarbeiter unterliegen bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Sie sind in der Gestaltung ihrer Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit der Tätigkeit ist jedoch Rücksicht zu nehmen.

§ 7 Konkurrenz

  1. Der Auftragnehmer wird auch für andere Unternehmen tätig.
     
  2. Der Auftragnehmer wird benachbarte, ähnliche oder gleiche Begriffe für weitere Kunden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend betreuen. Sofern keine direkte Mitbewerber-Situation gegeben ist und der Auftragnehmer die Optimierung übernimmt, wird er dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben, sondern seine Leistungen allein daran ausrichten, die Suchergebnisse des Kunden unter den jeweils reservierten Begriffen zu optimieren.
     
  3. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe.
     
  4. Möchte der Auftragnehmer für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden, wird er die Überschneidung dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Eine entsprechende schriftliche Reaktion des Auftraggebers muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Mitteilung erfolgen. Meetings und Besprechungen hierzu müssen in diesen vier Wochen beendet sein.
     
  5. Hierbei soll eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die dem Ausschluss von Wettbewerbsproblematiken gerecht wird. Insofern eine solche schriftliche Einigung nicht getroffen werden kann, gilt für beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum nächst folgenden Monatsende.

§ 8 Suchmaschinenpositionen

  1. Es können vom Auftragnehmer keinerlei bindende Voraussagen oder Garantien auf Suchmaschinenpositionen bzw. Listungen gemacht werden, da das Suchmaschinenranking alleine in den Händen der Suchmaschinenbetreiber liegt.
     
  2. Weiters können vom Auftragnehmer keinerlei Garantien für die Beständigkeit von erreichten Suchmaschinenpositionen gegeben werden, da die Suchmaschinenbetreiber zum Teil täglich große Anzahlen neuer Seiten in ihren Suchmaschinen-Index aufnehmen und sich die Listungen dadurch verschieben können. Zudem können Suchmaschinenbetreiber jederzeit ihre Suchalgorithmen modifizieren oder Updates einspielen, was sich wiederum auf die Positionen auswirken kann.

§ 9 Haftungsausschluss

  1. Jegliche Haftung für Positionsveränderungen einer Website bei der Ergebnisausgabe von Suchmaschinen und die dadurch entstehenden Folgen sowie für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer ausgeschlossen.
     
  2. Soweit die Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Zweckes dieser Vereinbarung geboten – weder aufzuzeichnen noch an unbefugte Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
     
  2. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. Die Daten dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte außerhalb des Unternehmens des Auftragnehmers weitergegeben werden.
     
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bei der Auftragsdurchführung des Auftragnehmers oder im Auftrag des Auftragnehmers handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen sowie spezialisierten Vorgehensweisen des Auftragnehmers zur Optimierung der Website, soweit diese nicht als allgemein bekannt gelten.

§ 11 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer und nach Beendigung einer Zusammenarbeit auf Anforderung dem Auftraggeber zurückzugeben.

 

Impressum

SEO-Coaching

A label by (ein Label der):

ECONOMENT LTD.
483 Green Lanes
London
N13 4BS
United Kingdom / Great Britain

Company No. 05737481

Phone: +44 (0) 20 70 600 409
Website: http://www.SEO-Coaching.de

Director: Horst Christian Wagner
E-Mail: info@seo-coaching.de

 

Haftungsausschluss für fremde Links

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